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De Gruyter Kommentar: Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB - eBook - Bernd Schünemann,
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Bernd Schünemann,:

De Gruyter Kommentar: Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB - eBook - neues Buch

2017, ISBN: 9783110306798

De Gruyter Kommentar: Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB. Die Untreue (§ 266 StGB) hat sich zum wichtigsten und umstrittensten Delikt des gesamten Wirtschaftsstrafrechts entwi… Mehr…

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Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB - Erstausgabe

2017, ISBN: 9783110306798

Überarbeitete und ergänzte Sonderausgabe, eBooks, eBook Download (PDF), Auflage, [PU: Walter de Gruyter GmbH & Co.KG], Seiten: 248, [ED: 1], Walter de Gruyter GmbH & Co.KG, 2017

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Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB - Erstausgabe

2017

ISBN: 9783110306798

Überarbeitete und ergänzte Sonderausgabe, eBooks, eBook Download (PDF), Auflage, [PU: Walter de Gruyter GmbH & Co.KG], [ED: 1], Walter de Gruyter GmbH & Co.KG, 2017

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Uberarbeitete und erganzte Sonderausgabe, eBooks, eBook Download (PDF), Auflage, [PU: De Gruyter], [ED: 1], De Gruyter, 2017

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Details zum Buch

Detailangaben zum Buch - Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB


EAN (ISBN-13): 9783110306798
Erscheinungsjahr: 2017
Herausgeber: Walter de Gruyter GmbH & Co.KG

Buch in der Datenbank seit 2017-07-15T01:34:13+02:00 (Berlin)
Detailseite zuletzt geändert am 2024-04-20T00:04:18+02:00 (Berlin)
ISBN/EAN: 9783110306798

ISBN - alternative Schreibweisen:
978-3-11-030679-8
Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe:
Autor des Buches: bernd schunemann, schünemann
Titel des Buches: leipzig, stgb, leipziger, untreu, untreue, praxiskommentar


Daten vom Verlag:

Autor/in: Bernd Schünemann
Titel: De Gruyter Kommentar; Leipziger Praxiskommentar Untreue - § 266 StGB - Überarbeitete und ergänzte Sonderausgabe
Verlag: De Gruyter
215 Seiten
Erscheinungsjahr: 2017-07-10
Berlin/Boston
Sprache: Deutsch
89,95 € (DE)
89,95 € (AT)
Available

EA; E107; Nonbooks, PBS / Recht/Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie; Strafrecht, allgemein; Verstehen; Criminal law & procedure; Untreue (jurist.); Strafrecht /Kommentar; Criminal law/commentary; Breach of trust (law); EA; BB

Die Untreue (§ 266 StGB) hat sich zum wichtigsten und umstrittensten Delikt des gesamten Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Auslegungsprobleme eher vermehrt als vermindert worden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Strafsenate des Bundesgerichtshofes differiert untereinander erheblich, was für die Praxis deshalb besonders heikel ist, weil der spezifische Strafgrund der Untreue durch blankettartige Verweisungen unklar wird und zunehmend ein lediglich formal rechtswidriges oder gar nur unmoralisches Verhalten der Rechtsprechung als Ausgangspunkt für einen Vermögensschaden genügt.

Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.

Die Untreue (§ 266 StGB) hat sich zum wichtigsten und umstrittensten Delikt des gesamten Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Auslegungsprobleme eher vermehrt als vermindert worden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Strafsenate des Bundesgerichtshofes differiert untereinander erheblich, was für die Praxis deshalb besonders heikel ist, weil der spezifische Strafgrund der Untreue durch blankettartige Verweisungen unklar wird und zunehmend ein lediglich formal rechtswidriges oder gar nur unmoralisches Verhalten der Rechtsprechung als Ausgangspunkt für einen Vermögensschaden genügt.

Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.



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