Kober, Martin:
Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Union. Bestandsaufnahme, Konkretisierung und Ansätze zur Weiterentwicklung der europäischen Grundrechtsdogmatik anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Diss. Univ. München. (Europäisches und Inte - Taschenbuch
2009, ISBN: 0367e3c7b9893e296fef60ac214dde50
[SC: 4.0], [PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;,… Mehr…
[SC: 4.0], [PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;, 353 S., Lit.verz. Br. *verlagsneu*. Die EG kann in den Bereichen, in denen die EU-Mitgliedstaaten Hoheitsrechte auf sie übertragen haben, dem Einzelnen gegenüber freiheitsbeschränkend auftreten. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts sind die EU-Mitgliedstaaten zudem selbst an die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben gebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Recht jeglichen Rangs konstatiert. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts gewährleisten nationale Grundrechte mithin gegenüber hoheitlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre eines Bürgers grundsätzlich keinen Schutz. Um das Entstehen grundrechtsfreier Räume auf der Ebene der Unionsrechtsordnung zu verhindern, entwickelte der EuGH in seiner Rechtsprechung daher EU-Grundrechte. Der Schutz dieser Unionsgrundrechte wurde gestärkt, indem sie in einer Charta kodifiziert und damit sichtbarer gemacht wurden. Mit der feierlich proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht erstmalig ein ausformulierter Grundrechtstext bereit, der für den EuGH, die nationalen und die EU-/EG-Hoheitsträger und die gesamte Unionsrechtswissenschaft einen einheitlichen gemeineuropäischen Rahmen für die Auslegung und Anwendung der EU-Grundrechte bildet. Grundrechtsprüfung und dogmatik können künftig an den kodifizierten Bestimmungen der Grundrechtscharta ausgerichtet werden; dies wird die konzise Systematisierung, Intensivierung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union befördern. Die Charta gibt daher Anlass, sich mit den spezifischen Problemstellungen der europäischen Grundrechtsdogmatik auseinander zu setzen und den gegenwärtigen Stand und aktuelle Tendenzen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln.<
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Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Union. Bestandsaufnahme, Konkretisierung und Ansätze zur Weiterentwicklung der europäischen Grundrechtsdogmatik anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Diss. Univ. München. (Europäisches und Inte - Taschenbuch
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[PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;, 353 S., Li… Mehr…
[PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;, 353 S., Lit.verz. Br. *verlagsneu*. Die EG kann in den Bereichen, in denen die EU-Mitgliedstaaten Hoheitsrechte auf sie übertragen haben, dem Einzelnen gegenüber freiheitsbeschränkend auftreten. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts sind die EU-Mitgliedstaaten zudem selbst an die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben gebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Recht jeglichen Rangs konstatiert. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts gewährleisten nationale Grundrechte mithin gegenüber hoheitlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre eines Bürgers grundsätzlich keinen Schutz. Um das Entstehen grundrechtsfreier Räume auf der Ebene der Unionsrechtsordnung zu verhindern, entwickelte der EuGH in seiner Rechtsprechung daher EU-Grundrechte. Der Schutz dieser Unionsgrundrechte wurde gestärkt, indem sie in einer Charta kodifiziert und damit sichtbarer gemacht wurden. Mit der feierlich proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht erstmalig ein ausformulierter Grundrechtstext bereit, der für den EuGH, die nationalen und die EU-/EG-Hoheitsträger und die gesamte Unionsrechtswissenschaft einen einheitlichen gemeineuropäischen Rahmen für die Auslegung und Anwendung der EU-Grundrechte bildet. Grundrechtsprüfung und dogmatik können künftig an den kodifizierten Bestimmungen der Grundrechtscharta ausgerichtet werden; dies wird die konzise Systematisierung, Intensivierung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union befördern. Die Charta gibt daher Anlass, sich mit den spezifischen Problemstellungen der europäischen Grundrechtsdogmatik auseinander zu setzen und den gegenwärtigen Stand und aktuelle Tendenzen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln.<
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[PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;, 353 S., Li… Mehr…
[PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;, 353 S., Lit.verz. Br. *verlagsneu*. Die EG kann in den Bereichen, in denen die EU-Mitgliedstaaten Hoheitsrechte auf sie übertragen haben, dem Einzelnen gegenüber freiheitsbeschränkend auftreten. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts sind die EU-Mitgliedstaaten zudem selbst an die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben gebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Recht jeglichen Rangs konstatiert. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts gewährleisten nationale Grundrechte mithin gegenüber hoheitlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre eines Bürgers grundsätzlich keinen Schutz. Um das Entstehen grundrechtsfreier Räume auf der Ebene der Unionsrechtsordnung zu verhindern, entwickelte der EuGH in seiner Rechtsprechung daher EU-Grundrechte. Der Schutz dieser Unionsgrundrechte wurde gestärkt, indem sie in einer Charta kodifiziert und damit sichtbarer gemacht wurden. Mit der feierlich proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht erstmalig ein ausformulierter Grundrechtstext bereit, der für den EuGH, die nationalen und die EU-/EG-Hoheitsträger und die gesamte Unionsrechtswissenschaft einen einheitlichen gemeineuropäischen Rahmen für die Auslegung und Anwendung der EU-Grundrechte bildet. Grundrechtsprüfung und dogmatik können künftig an den kodifizierten Bestimmungen der Grundrechtscharta ausgerichtet werden; dies wird die konzise Systematisierung, Intensivierung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union befördern. Die Charta gibt daher Anlass, sich mit den spezifischen Problemstellungen der europäischen Grundrechtsdogmatik auseinander zu setzen und den gegenwärtigen Stand und aktuelle Tendenzen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln.<
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[PU: München: Utz Vlg. 2009.], RECHTSWISSENSCHAFT EUROPÄISCHE UNION; EUROPÄISCHER GERICHTSHOF; EUROPÄISCHES PARLAMENT; GRUNDRECHTE; INTERNATIONALES RECHT; POLITIKWISSENSCHAFT;, 353 S., Lit.verz. Br. *verlagsneu*. Die EG kann in den Bereichen, in denen die EU-Mitgliedstaaten Hoheitsrechte auf sie übertragen haben, dem Einzelnen gegenüber freiheitsbeschränkend auftreten. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts sind die EU-Mitgliedstaaten zudem selbst an die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben gebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Recht jeglichen Rangs konstatiert. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts gewährleisten nationale Grundrechte mithin gegenüber hoheitlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre eines Bürgers grundsätzlich keinen Schutz. Um das Entstehen grundrechtsfreier Räume auf der Ebene der Unionsrechtsordnung zu verhindern, entwickelte der EuGH in seiner Rechtsprechung daher EU-Grundrechte. Der Schutz dieser Unionsgrundrechte wurde gestärkt, indem sie in einer Charta kodifiziert und damit sichtbarer gemacht wurden. Mit der feierlich proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht erstmalig ein ausformulierter Grundrechtstext bereit, der für den EuGH, die nationalen und die EU-/EG-Hoheitsträger und die gesamte Unionsrechtswissenschaft einen einheitlichen gemeineuropäischen Rahmen für die Auslegung und Anwendung der EU-Grundrechte bildet. Grundrechtsprüfung und dogmatik können künftig an den kodifizierten Bestimmungen der Grundrechtscharta ausgerichtet werden; dies wird die konzise Systematisierung, Intensivierung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union befördern. Die Charta gibt daher Anlass, sich mit den spezifischen Problemstellungen der europäischen Grundrechtsdogmatik auseinander zu setzen und den gegenwärtigen Stand und aktuelle Tendenzen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln.<
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München, Utz Vlg, 353 S., Lit.verz. Br. *verlagsneu*. Die EG kann in den Bereichen, in denen die EU-Mitgliedstaaten Hoheitsrechte auf sie übertragen haben, dem Einzelnen gegenüber freiheitsbeschränkend auftreten. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts sind die EU-Mitgliedstaaten zudem selbst an die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben gebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor mitgliedstaatlichem Recht jeglichen Rangs konstatiert. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts gewährleisten nationale Grundrechte mithin gegenüber hoheitlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre eines Bürgers grundsätzlich keinen Schutz. Um das Entstehen grundrechtsfreier Räume auf der Ebene der Unionsrechtsordnung zu verhindern, entwickelte der EuGH in seiner Rechtsprechung daher EU-Grundrechte. Der Schutz dieser Unionsgrundrechte wurde gestärkt, indem sie in einer Charta kodifiziert und damit sichtbarer gemacht wurden. Mit der feierlich proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht erstmalig ein ausformulierter Grundrechtstext bereit, der für den EuGH, die nationalen und die EU-/EG-Hoheitsträger und die gesamte Unionsrechtswissenschaft einen einheitlichen gemeineuropäischen Rahmen für die Auslegung und Anwendung der EU-Grundrechte bildet. Grundrechtsprüfung und dogmatik können künftig an den kodifizierten Bestimmungen der Grundrechtscharta ausgerichtet werden; dies wird die konzise Systematisierung, Intensivierung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union befördern. Die Charta gibt daher Anlass, sich mit den spezifischen Problemstellungen der europäischen Grundrechtsdogmatik auseinander zu setzen und den gegenwärtigen Stand und aktuelle Tendenzen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln.Rechtswissenschaft [Europäische Union; Europäischer Gerichtshof; Europäisches Parlament; Grundrechte; internationales Recht; Politikwissenschaft; Rechtswissenschaft] 2009<
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