Birger Menke:Der rechtlich-materielle Teil des IGH-Gutachtens vom 9. Juli 2004: 'Legal consequences of the construction of a wall in the occupied palestinian territory'
- neues Buch 2004, ISBN: 9783638382823
Um ein besseres Verständnis des Gutachtens zu ermöglichen, soll zunächst das Vorfeld desselben zusammenfassend erläutert werden. Die vorbereitenden Entschlüsse des israelischen Kabinetts,… Mehr…
Um ein besseres Verständnis des Gutachtens zu ermöglichen, soll zunächst das Vorfeld desselben zusammenfassend erläutert werden. Die vorbereitenden Entschlüsse des israelischen Kabinetts, Verlauf, Beschaffenheit und Auswirkungen der Mauer sowie die relevanten Resolutionen der Generalversammlung (GV) bzw. des Sicherheitsrates (SR) sind dabei zu betrachten. In Bezug auf den Stand der Entwicklung werden die Tatsachen übernommen, die dem Gericht vorlagen und auf deren Grundlage es die Situation beurteilte. Spätere Entwicklungen sollen am Ende dieser Arbeit betrachtet werden. Wie der Generalsekretär in seinem Bericht vom 24. November 2003 feststellt, erwog die israelische Regierung schon seit 19962, die Einwanderung aus dem zentralen und nördlichen Westjordanland zu verhindern. Nachdem im Frühjahr 2002 die Zahl der palästinensischen Anschläge in Israel stark anstieg, beschloss das israelische Kabinett am 14. April 2002, eine Barriere in dem Saumgebiet (Seam Zone) zu errichten, das im Westjordanland an Israel grenzt. Um die Entscheidung umzusetzen, wurde die Seam Zone Administration gegründet, die dem Verteidigungsminister Israels unterstellt ist. Am 23. Juni 2002 entschied das israelische Kabinett den Bau der ersten Phase (Phase A) der Barriere in Teilen des Westjordanlandes und Jerusalems. In dieser Entscheidung wurde die Barriere eine 'Sicherheitsmaßnahme' genannt, die keine politische oder sonstige Grenze repräsentiere. Den Verlauf von Phase A legten der Ministerpräsident und der Verteidigungsminister fest. Am 14. August 2002 stimmte das Kabinett Phase A zu. Sie sah die Errichtung einer Barriere mit einer Länge von 123 Kilometern vor, die sich vom Salem-Checkpoint (nord-westlich von Jenin) bis zu den Siedlungen von Elkana erstreckt. Letztendlich hatte sie bei ihrer Fertigstellung am 31. Juli 2003 eine tatsächliche Länge von etwa 150 Kilometer. Zudem wurden im Süden und Norden Jerusalems zwei Sektionen von insgesamt 19,5 Kilometer errichtet. Der Großteil dieser Sektion verläuft in der Nähe der Grünen Linie9, jedoch östlich von ihr und somit auf den besetzten Gebieten Palästinas. An manchen Orten liegt die Barriere bis zu 7,5 Kilometer von der Grünen Linie entfernt. Dort trennt sie israelische Siedlungen vom übrigen Westjordanland oder kreist palästinensische Orte ein, wie dies z.B. in Qalqilya der Fall ist. Phase B wurde im Dezember 2002 beschlossen. [...] Inhoud: Taal: de; Bindwijze: E-book; Oorspronkelijke releasedatum: 02 juni 2005; Aantal pagina's: 41; Ebook Formaat: Adobe ePub; Illustraties: Nee; Betrokkenen: Hoofdauteur: Birger Menke; Hoofduitgeverij: Grin Verlag; Lees mogelijkheden: Lees dit ebook op: Android (smartphone en tablet) , Kobo e-reader , Desktop (Mac en Windows) , iOS (smartphone en tablet) , Windows (smartphone en tablet); Overige kenmerken: Editie: 1; Extra groot lettertype: Nee; Studieboek: Nee; EAN: Duits | E-book | 9783638382823 | 02 juni 2005 | 41 pagina's | Adobe ePub, Boeken, Rechten, Internationaal (publiek)recht, Internationaal recht, Grin Verlag<
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Der rechtlich-materielle Teil des IGH-Gutachtens vom 9. Juli 2004: 'Legal consequences of the construction of a wall in the occupied palestinian terri
- neues Buch2004, ISBN: 9783638382823
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr gut (16 Punkte), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Ins… Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr gut (16 Punkte), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Ausgewählte aktuelle Probleme des Völkerrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Um ein besseres Verständnis des Gutachtens zu ermöglichen, soll zunächst das Vorfeld desselben zusammenfassend erläutert werden. Die vorbereitenden Entschlüsse des israelischen Kabinetts, Verlauf, Beschaffenheit und Auswirkungen der Mauer sowie die relevanten Resolutionen der Generalversammlung (GV) bzw. des Sicherheitsrates (SR) sind dabei zu betrachten. In Bezug auf den Stand der Entwicklung werden die Tatsachen übernommen, die dem Gericht vorlagen und auf deren Grundlage es die Situation beurteilte. Spätere Entwicklungen sollen am Ende dieser Arbeit betrachtet werden. Wie der Generalsekretär in seinem Bericht vom 24. November 2003 feststellt, erwog die israelische Regierung schon seit 19962, die Einwanderung aus dem zentralen und nördlichen Westjordanland zu verhindern. Nachdem im Frühjahr 2002 die Zahl der palästinensischen Anschläge in Israel stark anstieg, beschloss das israelische Kabinett am 14. April 2002, eine Barriere in dem Saumgebiet (Seam Zone) zu errichten, das im Westjordanland an Israel grenzt. Um die Entscheidung umzusetzen, wurde die Seam Zone Administration gegründet, die dem Verteidigungsminister Israels unterstellt ist. Am 23. Juni 2002 entschied das israelische Kabinett den Bau der ersten Phase (Phase A) der Barriere in Teilen des Westjordanlandes und Jerusalems. In dieser Entscheidung wurde die Barriere eine 'Sicherheitsmaßnahme' genannt, die keine politische oder sonstige Grenze repräsentiere. Den Verlauf von Phase A legten der Ministerpräsident und der Verteidigungsminister fest. Am 14. August 2002 stimmte das Kabinett Phase A zu. Sie sah die Errichtung einer Barriere mit einer Länge von 123 Kilometern vor, die sich vom Salem-Checkpoint (nord-westlich von Jenin) bis zu den Siedlungen von Elkana erstreckt. Letztendlich hatte sie bei ihrer Fertigstellung am 31. Juli 2003 eine tatsächliche Länge von etwa 150 Kilometer. Zudem wurden im Süden und Norden Jerusalems zwei Sektionen von insgesamt 19,5 Kilometer errichtet. Der Großteil dieser Sektion verläuft in der Nähe der Grünen Linie9, jedoch östlich von ihr und somit auf den besetzten Gebieten Palästinas. An manchen Orten liegt die Barriere bis zu 7,5 Kilometer von der Grünen Linie entfernt. Dort trennt sie israelische Siedlungen vom übrigen Westjordanland oder kreist palästinensische Orte ein, wie dies z.B. in Qalqilya der Fall ist. Phase B wurde im Dezember 2002 beschlossen. [...] Digital Content>E-books>Reference>Legal Reference>Legal Reference, GRIN Verlag GmbH Digital >16<
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- neues Buch 2005, ISBN: 3638382826
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr gut (16 Punkte), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für … Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr gut (16 Punkte), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Ausgewählte aktuelle Probleme des Völkerrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Um ein besseres Verständnis des Gutachtens zu ermöglichen, soll zunächst das Vorfeld desselben zusammenfassend erläutert werden. Die vorbereitenden Entschlüsse des israelischen Kabinetts, Verlauf, Beschaffenheit und Auswirkungen der Mauer sowie die relevanten Resolutionen der Generalversammlung (GV) bzw. des Sicherheitsrates (SR) sind dabei zu betrachten. In Bezug auf den Stand der Entwicklung werden die Tatsachen übernommen, die dem Gericht vorlagen und auf deren Grundlage es die Situation beurteilte. Spätere Entwicklungen sollen am Ende dieser Arbeit betrachtet werden. Wie der Generalsekretär in seinem Bericht vom 24. November 2003 feststellt, erwog die israelische Regierung schon seit 19962, die Einwanderung aus dem zentralen und nördlichen Westjordanland zu verhindern. Nachdem im Frühjahr 2002 die Zahl der palästinensischen Anschläge in Israel stark anstieg, beschloss das israelische Kabinett am 14. April 2002, eine Barriere in dem Saumgebiet (Seam Zone) zu errichten, das im Westjordanland an Israel grenzt. Um die Entscheidung umzusetzen, wurde die Seam Zone Administration gegründet, die dem Verteidigungsminister Israels unterstellt ist. Am 23. Juni 2002 entschied das israelische Kabinett den Bau der ersten Phase (Phase A) der Barriere in Teilen des Westjordanlandes und Jerusalems. In dieser Entscheidung wurde die Barriere eine Sicherheitsmaßnahme genannt, die keine politische oder sonstige Grenze repräsentiere. Den Verlauf von Phase A legten der Ministerpräsident und der Verteidigungsminister fest. Am 14. August 2002 stimmte das Kabinett Phase A zu. Sie sah die Errichtung einer Barriere mit einer Länge von 123 Kilometern vor, die sich vom Salem-Checkpoint (nord-westlich von Jenin) bis zu den Siedlungen von Elkana erstreckt. Letztendlich hatte sie bei ihrer Fertigstellung am 31. Juli 2003 eine tatsächliche Länge von etwa 150 Kilometer. Zudem wurden im Süden und Norden Jerusalems zwei Sektionen von insgesamt 19,5 Kilometer errichtet. Der Großteil dieser Sektion verläuft in der Nähe der Grünen Linie9, jedoch östlich von ihr und somit auf den besetzten Gebieten Palästinas. An manchen Orten liegt die Barriere bis zu 7,5 Kilometer von der Grünen Linie entfernt. Dort trennt sie israelische Siedlungen vom übrigen Westjordanland oder kreist palästinensische Orte ein, wie dies z.B. in Qalqilya der Fall ist. Phase B wurde im Dezember 2002 beschlossen. [...] Media eBooks, 41 Seiten, Media > Books, GRIN Verlag, 2005<
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Birger Menke:Der rechtlich-materielle Teil des IGH-Gutachtens vom 9. Juli 2004: 'Legal consequences of the construction of a wall in the occupied palestinian territory'
- Erstausgabe 2005, ISBN: 9783638382823
eBooks, eBook Download (EPUB,PDF), Auflage, [PU: GRIN Verlag], [ED: 1], GRIN Verlag, 2005
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