Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen au… Mehr…
Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Völkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Ginés de Sepúlveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit für die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner Schule von Salamanca, die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemühte, ebenso vertreten wie von den Indio-Verteidigern, denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevölkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolomé de Las Casas verbunden, dessen Völkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausführlich gewürdigt wird. Trade Books>Trade Paperback>World History>World Hist>World History, tredition Core >1<
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Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Völkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Ginés de Sepúlveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit für die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner „Schule von Salamanca“; die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemühte, ebenso vertreten wie von den „Indio-Verteidigern“; denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevölkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolomé de Las Casas verbunden, dessen Völkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausführlich gewürdigt wird. Bücher > Sachbücher > Politik & Geschichte;Bücher > Fachbücher > Geschichtswissenschaft 21.0 cm x 14.8 cm x 1.8 cm mm , Tredition, Taschenbuch, Tredition<
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Annexion ' Anbindung ' Anerkennung ab 14.99 € als Taschenbuch: Globale Beziehungskulturen im frühen 16. Jahrhundert. 1. Aufl.. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Geschichte, Medien > … Mehr…
Annexion ' Anbindung ' Anerkennung ab 14.99 € als Taschenbuch: Globale Beziehungskulturen im frühen 16. Jahrhundert. 1. Aufl.. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Geschichte, Medien > Bücher nein Buch (kartoniert) Hardcover;Sachbuch;Regional- und Ländergeschichte, tredition<
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Paperback, [PU: Tredition Gmbh], Im Buch werden die Beiträge der drei Hauptvertreter der Spanischen Barockscholastik (Sepúlveda, Vitoria, Las Casas) zur Begründung und Entwicklung des … Mehr…
Paperback, [PU: Tredition Gmbh], Im Buch werden die Beiträge der drei Hauptvertreter der Spanischen Barockscholastik (Sepúlveda, Vitoria, Las Casas) zur Begründung und Entwicklung des modernen Völkerrechts dargestellt, den Schwerpunkt bildet der Beitrag Las Casas .<
Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen au… Mehr…
Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Völkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Ginés de Sepúlveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit für die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner Schule von Salamanca, die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemühte, ebenso vertreten wie von den Indio-Verteidigern, denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevölkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolomé de Las Casas verbunden, dessen Völkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausführlich gewürdigt wird. Trade Books>Trade Paperback>World History>World Hist>World History, tredition Core >1<
Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem… Mehr…
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Paperback, [PU: Tredition Gmbh], Im Buch werden die Beiträge der drei Hauptvertreter der Spanischen Barockscholastik (Sepúlveda, Vitoria, Las Casas) zur Begründung und Entwicklung des modernen Völkerrechts dargestellt, den Schwerpunkt bildet der Beitrag Las Casas .<
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Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Völkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Ginés de Sepúlveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit für die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner Schule von Salamanca, die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemühte, ebenso vertreten wie von den Indio-Verteidigern, denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevölkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolomé de Las Casas verbunden, dessen Völkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausführlich gewürdigt wird.
Detailangaben zum Buch - Annexion - Anbindung - Anerkennung Josef Bordat Author
Buch in der Datenbank seit 2009-03-01T14:31:40+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2024-05-27T17:39:14+02:00 (Berlin) ISBN/EAN: 3868502939
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-86850-293-9, 978-3-86850-293-0 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: bordat josef, josef bor, francisco vitoria Titel des Buches: anerkennung, annexion, xvi
Daten vom Verlag:
Autor/in: Josef Bordat Titel: Annexion – Anbindung – Anerkennung - Globale Beziehungskulturen im frühen 16. Jahrhundert Verlag: tredition 256 Seiten Erscheinungsjahr: 2008-12-31 Gewicht: 0,210 kg Sprache: Deutsch 14,99 € (DE) 15,50 € (AT) Available
BA; PB; Hardcover, Softcover / Geschichte/Regionalgeschichte, Ländergeschichte; Geschichte: Ereignisse und Themen; Verstehen; Internationale Beziehung; Völkerrecht; Ginés de Sepúlveda, Juan; Globalisierung; Spätscholastik; Spanien; Vitoria, Francisco de; LasCasas, Bartolomé de