Moelle, Henning:Der Verfassungsbeschluss nach Artikel 146 Grundgesetz. Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft N.F. 76.
- gebrauchtes Buch 1996, ISBN: 9783506733771
[PU: Paderborn: Schöningh], 244 S., broschiert.
Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschl… Mehr…
[PU: Paderborn: Schöningh], 244 S., broschiert.
Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschlands zunehmend aus dem öffentlichen Bewußtsein geraten und Gegenstand immer knapperer Erörterungen in der Rechtsliteratur geworden war, wurde sie in den Jahren 1989/90 unversehens zum herausragenden Thema der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Diskussion. Bei der Debatte um den "richtigen Weg zur Einheit" standen die Befürworter der Beitrittslösung nach Art. 23 Satz 2 GG a. F. denjenigen gegenüber, die sich für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teile im Wege des Beschlusses einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Art. 146 GG a. F. aussprachen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Beitrittsverfahrens. Die Schlußbestimmung des Grundgesetzes blieb gleichwohl Thema der politischen Auseinandersetzung. In Art. 5 Spiegelstrich 4 des Einigungsvertrages1 (EV) hatten nämlich die beiden deutschen Regierungen "die gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands" aufgefordert, sich innerhalb von zwei Jahren "mit der Frage der Anwendung des Art. 146 GG" zu befassen. Gegenstand dieser Frage war jedoch nicht mehr Art. 146 GG in der Fassung, in welcher er noch als möglicher "Weg zur Einheit" diskutiert worden war. Die Bestimmung war vielmehr durch Art. 4 Ziffer 6 EV neu gefaßt worden. Nachdem Art. 146 GG gegenüber seiner bisherigen Formulierung um den ersten Relativsatz ergänzt wurde, lautet er heute: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." ISBN 350673377X, DE, [SC: 4.50], gebraucht; wie neu, gewerbliches Angebot, [GW: 550g], Banküberweisung, Offene Rechnung, PayPal, Internationaler Versand<
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Moelle, Henning:Der Verfassungsbeschluss nach Artikel 146 Grundgesetz. Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft N.F. 76.
- gebrauchtes Buch 1996, ISBN: 9783506733771
[PU: Paderborn: Schöningh], 244 S., broschiert.
Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschl… Mehr…
[PU: Paderborn: Schöningh], 244 S., broschiert.
Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschlands zunehmend aus dem öffentlichen Bewußtsein geraten und Gegenstand immer knapperer Erörterungen in der Rechtsliteratur geworden war, wurde sie in den Jahren 1989/90 unversehens zum herausragenden Thema der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Diskussion. Bei der Debatte um den "richtigen Weg zur Einheit" standen die Befürworter der Beitrittslösung nach Art. 23 Satz 2 GG a. F. denjenigen gegenüber, die sich für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teile im Wege des Beschlusses einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Art. 146 GG a. F. aussprachen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Beitrittsverfahrens. Die Schlußbestimmung des Grundgesetzes blieb gleichwohl Thema der politischen Auseinandersetzung. In Art. 5 Spiegelstrich 4 des Einigungsvertrages1 (EV) hatten nämlich die beiden deutschen Regierungen "die gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands" aufgefordert, sich innerhalb von zwei Jahren "mit der Frage der Anwendung des Art. 146 GG" zu befassen. Gegenstand dieser Frage war jedoch nicht mehr Art. 146 GG in der Fassung, in welcher er noch als möglicher "Weg zur Einheit" diskutiert worden war. Die Bestimmung war vielmehr durch Art. 4 Ziffer 6 EV neu gefaßt worden. Nachdem Art. 146 GG gegenüber seiner bisherigen Formulierung um den ersten Relativsatz ergänzt wurde, lautet er heute: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." ISBN 350673377X, DE, [SC: 4.50], gebraucht wie neu, gewerbliches Angebot, [GW: 550g], Banküberweisung, Offene Rechnung, PayPal, Internationaler Versand<
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Moelle, Henning:Der Verfassungsbeschluss nach Artikel 146 Grundgesetz. Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft N.F. 76.
- Taschenbuch 1996, ISBN: 350673377X
[EAN: 9783506733771], Gebraucht, wie neu, [SC: 4.0], [PU: Paderborn: Schöningh], DEUTSCHLAND / GRUNDGESETZ, Jacket, Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schl… Mehr…
[EAN: 9783506733771], Gebraucht, wie neu, [SC: 4.0], [PU: Paderborn: Schöningh], DEUTSCHLAND / GRUNDGESETZ, Jacket, Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschlands zunehmend aus dem öffentlichen Bewußtsein geraten und Gegenstand immer knapperer Erörterungen in der Rechtsliteratur geworden war, wurde sie in den Jahren 1989/90 unversehens zum herausragenden Thema der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Diskussion. Bei der Debatte um den "richtigen Weg zur Einheit" standen die Befürworter der Beitrittslösung nach Art. 23 Satz 2 GG a. F. denjenigen gegenüber, die sich für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teile im Wege des Beschlusses einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Art. 146 GG a. F. aussprachen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Beitrittsverfahrens. Die Schlußbestimmung des Grundgesetzes blieb gleichwohl Thema der politischen Auseinandersetzung. In Art. 5 Spiegelstrich 4 des Einigungsvertrages1 (EV) hatten nämlich die beiden deutschen Regierungen "die gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands" aufgefordert, sich innerhalb von zwei Jahren "mit der Frage der Anwendung des Art. 146 GG" zu befassen. Gegenstand dieser Frage war jedoch nicht mehr Art. 146 GG in der Fassung, in welcher er noch als möglicher "Weg zur Einheit" diskutiert worden war. Die Bestimmung war vielmehr durch Art. 4 Ziffer 6 EV neu gefaßt worden. Nachdem Art. 146 GG gegenüber seiner bisherigen Formulierung um den ersten Relativsatz ergänzt wurde, lautet er heute: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." ISBN 350673377X Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550, Books<
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- Taschenbuch 1996, ISBN: 350673377X
[EAN: 9783506733771], Gebraucht, wie neu, [PU: Paderborn: Schöningh], DEUTSCHLAND / GRUNDGESETZ, Jacket, Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmun… Mehr…
[EAN: 9783506733771], Gebraucht, wie neu, [PU: Paderborn: Schöningh], DEUTSCHLAND / GRUNDGESETZ, Jacket, Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschlands zunehmend aus dem öffentlichen Bewußtsein geraten und Gegenstand immer knapperer Erörterungen in der Rechtsliteratur geworden war, wurde sie in den Jahren 1989/90 unversehens zum herausragenden Thema der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Diskussion. Bei der Debatte um den "richtigen Weg zur Einheit" standen die Befürworter der Beitrittslösung nach Art. 23 Satz 2 GG a. F. denjenigen gegenüber, die sich für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teile im Wege des Beschlusses einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Art. 146 GG a. F. aussprachen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Beitrittsverfahrens. Die Schlußbestimmung des Grundgesetzes blieb gleichwohl Thema der politischen Auseinandersetzung. In Art. 5 Spiegelstrich 4 des Einigungsvertrages1 (EV) hatten nämlich die beiden deutschen Regierungen "die gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands" aufgefordert, sich innerhalb von zwei Jahren "mit der Frage der Anwendung des Art. 146 GG" zu befassen. Gegenstand dieser Frage war jedoch nicht mehr Art. 146 GG in der Fassung, in welcher er noch als möglicher "Weg zur Einheit" diskutiert worden war. Die Bestimmung war vielmehr durch Art. 4 Ziffer 6 EV neu gefaßt worden. Nachdem Art. 146 GG gegenüber seiner bisherigen Formulierung um den ersten Relativsatz ergänzt wurde, lautet er heute: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." ISBN 350673377X Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550, Books<
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Paderborn, Schöningh, 244 S., broschiert. Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschlands z… Mehr…
Paderborn, Schöningh, 244 S., broschiert. Umschlag leicht berieben, sonst gutes Exemplar. - Nachdem die alte Schlußbestimmung des Grundgesetzes mit dem Andauern der Teilung Deutschlands zunehmend aus dem öffentlichen Bewußtsein geraten und Gegenstand immer knapperer Erörterungen in der Rechtsliteratur geworden war, wurde sie in den Jahren 1989/90 unversehens zum herausragenden Thema der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Diskussion. Bei der Debatte um den "richtigen Weg zur Einheit" standen die Befürworter der Beitrittslösung nach Art. 23 Satz 2 GG a. F. denjenigen gegenüber, die sich für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teile im Wege des Beschlusses einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Art. 146 GG a. F. aussprachen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Beitrittsverfahrens. Die Schlußbestimmung des Grundgesetzes blieb gleichwohl Thema der politischen Auseinandersetzung. In Art. 5 Spiegelstrich 4 des Einigungsvertrages1 (EV) hatten nämlich die beiden deutschen Regierungen "die gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands" aufgefordert, sich innerhalb von zwei Jahren "mit der Frage der Anwendung des Art. 146 GG" zu befassen. Gegenstand dieser Frage war jedoch nicht mehr Art. 146 GG in der Fassung, in welcher er noch als möglicher "Weg zur Einheit" diskutiert worden war. Die Bestimmung war vielmehr durch Art. 4 Ziffer 6 EV neu gefaßt worden. Nachdem Art. 146 GG gegenüber seiner bisherigen Formulierung um den ersten Relativsatz ergänzt wurde, lautet er heute: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." ISBN 350673377XDeutschland [Deutschland / Grundgesetz] 1996, [PU: Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich]<
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