Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007, ISBN: 9783448087321
Gebundene Ausgabe
Verlag Homöopathie + Symbol, 2004. Auflage: 1., (10. November 2004). Hardcover. 15,5 x 2,2 x 22 cm. 1. Teil – Grundlagen des Geistigen Heilens 1. Wer ist ein Geistheiler? 1.1 Geistheilen… Mehr…
Verlag Homöopathie + Symbol, 2004. Auflage: 1., (10. November 2004). Hardcover. 15,5 x 2,2 x 22 cm. 1. Teil – Grundlagen des Geistigen Heilens 1. Wer ist ein Geistheiler? 1.1 Geistheilen als ganzheitlicher Heilungsweg 1.2 Jedes Wesen ist seiner Anlage nach ein Heiler 1.3 Geistheilen ist einfach und beruht auf einer spirituellen Lebenseinstellung 1.4 Geistheilen arbeitet mit natürlichen Kräften 1.5 Der Glaube an die Geistige Welt und an die Ewigkeit des Lebens 1.6 Geistheilen ist keine Technik, sondern das Ergebnis einer geistigen Bewusstwerdung 2. Das spirituelle Menschenbild 2.1 Der physische Körper 2.2 Der Ätherkörper 2.3 Der Astralkörper 2.4 Der Mentalkörper 2.5 Die Seele 3. Die verschiedenen Arten des Heilens 3.1 Die traditionelle Westliche Medizin – Materielle Ebene 3.2 Energetisches oder Magnetisches Heilen – Ätherebene 3.3 Heilen über die Psyche – Astralebene 3.4 Heilen über das Denken – Mentalebene 3.5 Geistheilen – Kausalebene 4. Die sieben essentiellen Heilerwege 4.1 Der Heilerweg des 1. Aspektes: Heilen über den Willen 4.2 Der Heilerweg des 2. Aspektes: Heilen über die Liebe 4.3 Der Heilerweg des 3. Aspektes: Heilen über das Bewusstsein 4.4 Der Heilerweg des 4. Aspektes: Heilen über Harmonie 4.5 Der Heilerweg des 5. Aspektes: Heilen über Wissen 4.6 Der Heilerweg des 6. Aspektes: Heilen über Hingabe 4.7 Der Heilerweg des 7. Aspektes: Heilen über Medialität 2. Teil – Krankheit aus spiritueller Sicht 1. Krankheit, die im Menschen selbst ihre Ursache hat 1.1 Das Gesetz von Ursache und Wirkung 1.2 Die karmischen Verpflichtungen 1.3 Krankheit als Zeichen der spirituellen Weiterentwicklung 1.4 Krankheit als Ausdruck des eigenen Schattens 1.5 Krankheit als Folge von Fremdeinflüssen 2. Krankheit, die ihre Ursache in der Gemeinschaft hat 2.1 Die Menschheit 2.2 Der Planet Erde 2.3 Das Land, das Lebensumfeld und die Epoche 2.4 Die Familie und die Lebensgemeinschaft 3. Teil – Potentiale und Kräfte des Geistheilers 1. Das Heilerpotential 2. Die drei künstlerischen Kräfte des Heilers 2.1 Die Begeisterung 2.2 Die Inspiration 2.3 Die Ausstrahlung 3. Die drei Grundhaltungen des Heilers 3.1 Ehren 3.2 Danken 3.3 Loslassen 4. Der Aufbau unserer Schulung 4.1 Die Sensitivität – Fähigkeit des Wahrnehmens 4.2 Meditation – Fähigkeit der Einstimmung 4.3 Wissen – Fähigkeit des Erkennens 4.4 Zirkelarbeit – Fähigkeit zur Integration 4.5 Schattenarbeit – Fähigkeit der Selbstannahme 5. Die Schulung der Hellsinne 5.1 Der Tastsinn – Die Kraft des Berührens und des Berührtwerdens 5.2 Der Sehsinn – Die Kraft des Erkennens und der Ausstrahlung 5.3 Der Hörsinn – Die Kraft des Eindrucks und des Ausdrucks 5.4 Der Geruchssinn – Die Kraft der Aufmerksamkeit und des Einsseins 5.5 Der Geschmackssinn – Die Kraft der Öffnung und der Abgrenzung 6. Alpha-Reisen für Heiler und Patient 6.1 Grundübung: Die Reise in den Seelengarten 6.2 Reise durch das Delta des Blutsystems 6.3 Reise durch den Baum des Nervensystems 6.4 Reise durch die Kanäle der Lymphe 6.5 Reise zum Licht der Aura 6.6 Der spirituelle Helfer 6.7 Heilender Atem 7. Die Schulung der Medialität 7.1 Die geistigen Helfer 7.2 Die Kontaktaufnahme mit den Geisthelfern 7.3 Die Prüfung der Echtheit und Qualität des Helfers 4. Teil – Geistheilen in der Praxis 1. Der Heilungsraum 2. Die Kleidung 3. Die Vorgehensweise bei der heilerischen Arbeit 4. Die Bedeutung der Hände 4.1 Kontaktheilung – Das Auflegen der Hände 5. Die Fernheilung 6. Der Heilerzirkel 6.1 Der Patient ist persönlich anwesend 6.2 Der Patient ist nicht persönlich anwesende (Fernheilung) 6.3 Heilung für die Welt 6.4 Heilen mit Tönen 6.5 Heilen mit Farben 6.6 Heilung für Tiere 6.7 Diagnosen, Heilmittel und Hausaufgaben 5. Teil – Beispiele aus der Praxis 1. Patienten in individueller Arbeit 2. Öffentliche Heilerabende 3. Zirkelschulung für angehende Heiler Anhang Die ethischen Grundlagen unserer Schulung Ehrenkodex für Heiler und Medien Literatur und andere Quellen Vita des Autors Adressen, Informationen und Ausbildung Nachdem Geistiges Heilen in Deutschland rechtlich anerkannt wurde, ist das öffentliche Interesse daran stark gestiegen. Es fehlt jedoch eine klare Definition. Handelt es sich hier um geheimnisvolle Methoden oder gehören Fähigkeiten der Begegnung mit der Seele des Patienten, der sensitiven Wahrnehmung und Inspiration zu jeglicher echten Heilkunst? Harald Knauss entmystifiziert die geistigen Heilweisen, schafft begriffliche Klarheit und vermittelt eine erweiterte Sicht der spirituellen Natur des Menschen mit ihren verschiedenen Seinsebenen, Erkrankungen und heilerischen Ansätzen. Dabei wird deutlich, dass beim Heilen die Methode oder Technik kaum eine Rolle spielt. Entscheidend ist die Haltung und das spirituelle Bewusstsein, aus dem Heilkraft allgemein entspringt und in jedem von uns, nicht nur bei wenigen "Auserwählten", lebendig werden kann. Eine solide Heiler- und Medialschulung ist Voraussetzung. Das Werk schafft hier eine klar strukturierte Grundlage und umfassende Orientierung, durch viele Fallbeispiele und Übungen praktisch nachvollziehbar. Es bietet für Studierende einen Einstieg ins Thema und für medizinisch oder heilkundlich Erfahrene eine umfassende Übersicht. Auch Menschen, die beruflich nichts mit dem Heilen zu tun haben und sich für das Gebiet einfach nur interessieren, werden es mit Gewinn lesen. Dieses Buch ist das dritte Werk unserer Reihe "Die Kunst zu heilen", bei dessen erstem Buch Harald Knauss bereits als Autor mitwirkte. Das vorliegende Buch ermöglicht dem Leser nicht nur einen Zugang zum "Geistheilen" an sich, sondern ein erweitertes Verständnis ganzheitlicher Heilkunde. Der Autor vermittelt überzeugend, dass Geistiges Heilen nicht primär eine spezielle Heilmethode ist, sondern eine vertiefte und umfassende Sichtweise der Natur und Ursachen von Erkrankungen und des Wesens des Menschen. Es geht daher nicht um Technik, sondern um eine geistige Bewusstwerdung, die jedem offen steht. Geistiges Heilen umfasst alle spirituellen Aspekte der Heilkunde und findet bei jedem echten Heilvorgang statt. Der Autor erklärt zunächst die komplexe spirituelle Natur des Menschseins auf sehr einfache Weise und macht die unterschiedlichen Seinsebenen des Menschen (physischer Körper, Ätherkörper, Astralkörper usw.) ganz ohne esoterisches Brimborium verständlich. Ausgehend von diesen Ebenen veranschaulicht er die Bedeutung und Wesenhaftigkeit von Krankheit neu. Es ergeben sich daraus verschiedene Heilerwege, vielfältige und reiche Möglichkeiten der Heilung von der materiellen bis zur Kausalebene. Die vielleicht wichtigste Aussage des Buches ist, dass es keines Auserwähltseins bedarf, um Heiler zu werden und heilerische Kräfte in jedem Mensch lebendig werden können. Hier hilft er, den eigenen angemessenen Platz zu finden und nennt klare Voraussetzungen für heilerische Arbeit – insbesondere eine gute Schulung. Die Qualität von Schulung zeigt sich weniger in der guruhaften Vermittlung spezieller Methoden, sondern in der eigenverantwortlichen Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit. Damit leistet das Buch einen Beitrag zu einer soliden Ausbildung von Heilern jedweder Richtung und bietet dafür eine gut strukturierte Grundlage und umfassende Orientierung. Fallbeispiele und Übungen runden dies praktisch und nachvollziehbar ab. Harald Knauss zeigt, wie altbewährte Heilerschulungen in unserer heutigen Gesellschaft und Medizin eingebunden und verwirklicht werden können. Mit einem hohen Qualitätsanspruch an Therapeuten und Geistheiler setzt er einen neuen Standard, der sich an klaren ethischen Maßstäben orientiert. Das Buch bietet für Studierende einen Einstieg ins Thema und für medizinisch oder heilkundlich Erfahrene eine umfassende Übersicht. Auch Menschen, die beruflich nichts mit dem Heilen zu tun haben und sich für das Gebiet einfach nur interessieren, werden es mit Gewinn lesen. Vorwort Rosina Sonnenschmidt, Jakob Bösch, Doris Rümmele Zusatzinfo zahlr. Abb. u. Tab. Sprache deutsch Maße 150 x 210 mm Einbandart gebunden Sachbuch Ratgeber Gesundheit Leben Psychologie Alternative Heilverfahren Medizin Pharmazie Naturheilkunde Alternative Medizin Behandlung Energetische Medizin Esoterik Geistheilen Geistheilung Geistiges Heilen Hardcover, Softcover / Medizin/Ganzheitsmedizin HC/Medizin/Ganzheitsmedizin Heilkunde Heilkunst Medialität Sensitivität Spiritualität Therapie ISBN-10 3-937095-04-7 / 3937095047 ISBN-13 978-3-937095-04-2 / 9783937095042 1. Teil – Grundlagen des Geistigen Heilens 1. Wer ist ein Geistheiler? 1.1 Geistheilen als ganzheitlicher Heilungsweg 1.2 Jedes Wesen ist seiner Anlage nach ein Heiler 1.3 Geistheilen ist einfach und beruht auf einer spirituellen Lebenseinstellung 1.4 Geistheilen arbeitet mit natürlichen Kräften 1.5 Der Glaube an die Geistige Welt und an die Ewigkeit des Lebens 1.6 Geistheilen ist keine Technik, sondern das Ergebnis einer geistigen Bewusstwerdung 2. Das spirituelle Menschenbild 2.1 Der physische Körper 2.2 Der Ätherkörper 2.3 Der Astralkörper 2.4 Der Mentalkörper 2.5 Die Seele 3. Die verschiedenen Arten des Heilens 3.1 Die traditionelle Westliche Medizin – Materielle Ebene 3.2 Energetisches oder Magnetisches Heilen – Ätherebene 3.3 Heilen über die Psyche – Astralebene 3.4 Heilen über das Denken – Mentalebene 3.5 Geistheilen – Kausalebene 4. Die sieben essentiellen Heilerwege 4.1 Der Heilerweg des 1. Aspektes: Heilen über den Willen 4.2 Der Heilerweg des 2. Aspektes: Heilen über die Liebe 4.3 Der Heilerweg des 3. Aspektes: Heilen über das Bewusstsein 4.4 Der Heilerweg des 4. Aspektes: Heilen über Harmonie 4.5 Der Heilerweg des 5. Aspektes: Heilen über Wissen 4.6 Der Heilerweg des 6. Aspektes: Heilen über Hingabe 4.7 Der Heilerweg des 7. Aspektes: Heilen über Medialität 2. Teil – Krankheit aus spiritueller Sicht 1. Krankheit, die im Menschen selbst ihre Ursache hat 1.1 Das Gesetz von Ursache und Wirkung 1.2 Die karmischen Verpflichtungen 1.3 Krankheit als Zeichen der spirituellen Weiterentwicklung 1.4 Krankheit als Ausdruck des eigenen Schattens 1.5 Krankheit als Folge von Fremdeinflüssen 2. Krankheit, die ihre Ursache in der Gemeinschaft hat 2.1 Die Menschheit 2.2 Der Planet Erde 2.3 Das Land, das Lebensumfeld und die Epoche 2.4 Die Familie und die Lebensgemeinschaft 3. Teil – Potentiale und Kräfte des Geistheilers 1. Das Heilerpotential 2. Die drei künstlerischen Kräfte des Heilers 2.1 Die Begeisterung 2.2 Die Inspiration 2.3 Die Ausstrahlung 3. Die drei Grundhaltungen des Heilers 3.1 Ehren 3.2 Danken 3.3 Loslassen 4. Der Aufbau unserer Schulung 4.1 Die Sensitivität – Fähigkeit des Wahrnehmens 4.2 Meditation – Fähigkeit der Einstimmung 4.3 Wissen – Fähigkeit des Erkennens 4.4 Zirkelarbeit – Fähigkeit zur Integration 4.5 Schattenarbeit – Fähigkeit der Selbstannahme 5. Die Schulung der Hellsinne 5.1 Der Tastsinn – Die Kraft des Berührens und des Berührtwerdens 5.2 Der Sehsinn – Die Kraft des Erkennens und der Ausstrahlung 5.3 Der Hörsinn – Die Kraft des Eindrucks und des Ausdrucks 5.4 Der Geruchssinn – Die Kraft der Aufmerksamkeit und des Einsseins 5.5 Der Geschmackssinn – Die Kraft der Öffnung und der Abgrenzung 6. Alpha-Reisen für Heiler und Patient 6.1 Grundübung: Die Reise in den Seelengarten 6.2 Reise durch das Delta des Blutsystems 6.3 Reise durch den Baum des Nervensystems 6.4 Reise durch die Kanäle der Lymphe 6.5 Reise zum Licht der Aura 6.6 Der spirituelle Helfer 6.7 Heilender Atem 7. Die Schulung der Medialität 7.1 Die geistigen Helfer 7.2 Die Kontaktaufnahme mit den Geisthelfern 7.3 Die Prüfung der Echtheit und Qualität des Helfers 4. Teil – Geistheilen in der Praxis 1. Der Heilungsraum 2. Die Kleidung 3. Die Vorgehensweise bei der heilerischen Arbeit 4. Die Bedeutung der Hände 4.1 Kontaktheilung – Das Auflegen der Hände 5. Die Fernheilung 6. Der Heilerzirkel 6.1 Der Patient ist persönlich anwesend 6.2 Der Patient ist nicht persönlich anwesende (Fernheilung) 6.3 Heilung für die Welt 6.4 Heilen mit Tönen 6.5 Heilen mit Farben 6.6 Heilung für Tiere 6.7 Diagnosen, Heilmittel und Hausaufgaben 5. Teil – Beispiele aus der Praxis 1. Patienten in individueller Arbeit 2. Öffentliche Heilerabende 3. Zirkelschulung für angehende Heiler Anhang Die ethischen Grundlagen unserer Schulung Ehrenkodex für Heiler und Medien Literatur und andere Quellen Vita des Autors Adressen, Informationen und Ausbildung Nachdem Geistiges Heilen in Deutschland rechtlich anerkannt wurde, ist das öffentliche Interesse daran stark gestiegen. Es fehlt jedoch eine klare Definition. Handelt es sich hier um geheimnisvolle Methoden oder gehören Fähigkeiten der Begegnung mit der Seele des Patienten, der sensitiven Wahrnehmung und Inspiration zu jeglicher echten Heilkunst? Harald Knauss entmystifiziert die geistigen Heilweisen, schafft begriffliche Klarheit und vermittelt eine erweiterte Sicht der spirituellen Natur des Menschen mit ihren verschiedenen Seinsebenen, Erkrankungen und heilerischen Ansätzen. Dabei wird deutlich, dass beim Heilen die Methode oder Technik kaum eine Rolle spielt. Entscheidend ist die Haltung und das spirituelle Bewusstsein, aus dem Heilkraft allgemein entspringt und in jedem von uns, nicht nur bei wenigen "Auserwählten", lebendig werden kann. Eine solide Heiler- und Medialschulung ist Voraussetzung. Das Werk schafft hier eine klar strukturierte Grundlage und umfassende Orientierung, durch viele Fallbeispiele und Übungen praktisch nachvollziehbar. Es bietet für Studierende einen Einstieg ins Thema und für medizinisch oder heilkundlich Erfahrene eine umfassende Übersicht. Auch Menschen, die beruflich nichts mit dem Heilen zu tun haben und sich für das Gebiet einfach nur interessieren, werden es mit Gewinn lesen. Dieses Buch ist das dritte Werk unserer Reihe "Die Kunst zu heilen", bei dessen erstem Buch Harald Knauss bereits als Autor mitwirkte. Das vorliegende Buch ermöglicht dem Leser nicht nur einen Zugang zum "Geistheilen" an sich, sondern ein erweitertes Verständnis ganzheitlicher Heilkunde. Der Autor vermittelt überzeugend, dass Geistiges Heilen nicht primär eine spezielle Heilmethode ist, sondern eine vertiefte und umfassende Sichtweise der Natur und Ursachen von Erkrankungen und des Wesens des Menschen. Es geht daher nicht um Technik, sondern um eine geistige Bewusstwerdung, die jedem offen steht. Geistiges Heilen umfasst alle spirituellen Aspekte der Heilkunde und findet bei jedem echten Heilvorgang statt. Der Autor erklärt zunächst die komplexe spirituelle Natur des Menschseins auf sehr einfache Weise und macht die unterschiedlichen Seinsebenen des Menschen (physischer Körper, Ätherkörper, Astralkörper usw.) ganz ohne esoterisches Brimborium verständlich. Ausgehend von diesen Ebenen veranschaulicht er die Bedeutung und Wesenhaftigkeit von Krankheit neu. Es ergeben sich daraus verschiedene Heilerwege, vielfältige und reiche Möglich, Verlag Homöopathie + Symbol, 2004, 0, Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
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Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007, ISBN: 9783448087321
Jonas Verlag, 1999. 1999. Softcover. 17,1 x 2,5 x 24,1 cm. Kaum ein deutscher Hügel ohne Aussichtsturm - sie grüßen von ungezählten Bergeshöhen, ziehen uns magisch an, bieten Weitblick u… Mehr…
Jonas Verlag, 1999. 1999. Softcover. 17,1 x 2,5 x 24,1 cm. Kaum ein deutscher Hügel ohne Aussichtsturm - sie grüßen von ungezählten Bergeshöhen, ziehen uns magisch an, bieten Weitblick und Rundschau. Doch sie zieren den deutschen Wald nicht schon seit Urzeiten - die Aussichtstürme. Erst im ausgehenden 18. Jahrhundert erheben sich die ersten Exemplare über die Tannenspitzen. In der Gestaltung erinnern sie an mittelalterliche Warten. Später kommen auch einfache Gerüste aus Holz und Eisen hinzu. Alle Baustile sind vertreten. Was aber sind die Ursachen für das Entstehen dieses neuen Bautyps? Da ist zum einen die unstillbare Seh-Sucht, die die Menschen am Ende des 18. Jahrhunderts ergreift; hinzu kommt das neue Verlangen nach ungezähmter Natur. Und zunehmende Freizeit und Urlaub lösen gegen Ende des 19. Jahrhunderts einen regelrechten Aussichtsturm-Boom aus. Die Bauherren der frühesten Beispiele sind Adlige, doch schon Mitte des vorigen Jahrhunderts wird der Aussichtsturm eine typisch bürgerliche Bauaufgabe. In Wandervereinen oder Turmbaukomite es organisierte Patrioten veranstalten Architekturwettbewerbe, treiben Spenden ein und veranstalten pompöse Einweihungsfeste. Manchmal dienen die Aussichtstürme aber nicht nur dem Blick in die Ferne, sondern nebenbei auch als Denkmal. Wer hätte nicht schon einen Bismarckturm bestiegen? Überhaupt - wo immer ein Turm, schon sind sie oben - die Deutschen ein Seh-Volk! Autorenporträt: Joachim Kleinmanns, geb. 1957, studierte Bau- und Kunstgeschichte und promovierte 1985 über Aussichtstürme im Rheinland. Er sammelte erste Berufserfahrung im Rheinischen Amt für Denkmalpflege, war von 1987 bis 1993 als Bauforscher im Westfälischen Freilichtmuseum Detmold tätig und lehrt heute Denkmalpflege an der Universität Karlsruhe. Zusatzinfo 100 Abb. Sprache deutsch Maße 170 x 240 mm Einbandart Paperback Bautechnik Architektur Aussichtsturm Kunst Architektur Turm Bildband ISBN-10 3-89445-252-8 / 3894452528 ISBN-13 978-3-89445-252-0 / 9783894452520 Schau ins Land: Aussichtstürme Bautechnik Architektur Aussichtsturm Kunst Architektur Turm Bildband ISBN-10 3-89445-252-8 / 3894452528 ISBN-13 978-3-89445-252-0 / 9783894452520 Schau ins Land: Aussichtstürme Kaum ein deutscher Hügel ohne Aussichtsturm - sie grüßen von ungezählten Bergeshöhen, ziehen uns magisch an, bieten Weitblick und Rundschau. Doch sie zieren den deutschen Wald nicht schon seit Urzeiten - die Aussichtstürme. Erst im ausgehenden 18. Jahrhundert erheben sich die ersten Exemplare über die Tannenspitzen. In der Gestaltung erinnern sie an mittelalterliche Warten. Später kommen auch einfache Gerüste aus Holz und Eisen hinzu. Alle Baustile sind vertreten. Was aber sind die Ursachen für das Entstehen dieses neuen Bautyps? Da ist zum einen die unstillbare Seh-Sucht, die die Menschen am Ende des 18. Jahrhunderts ergreift; hinzu kommt das neue Verlangen nach ungezähmter Natur. Und zunehmende Freizeit und Urlaub lösen gegen Ende des 19. Jahrhunderts einen regelrechten Aussichtsturm-Boom aus. Die Bauherren der frühesten Beispiele sind Adlige, doch schon Mitte des vorigen Jahrhunderts wird der Aussichtsturm eine typisch bürgerliche Bauaufgabe. In Wandervereinen oder Turmbaukomite es organisierte Patrioten veranstalten Architekturwettbewerbe, treiben Spenden ein und veranstalten pompöse Einweihungsfeste. Manchmal dienen die Aussichtstürme aber nicht nur dem Blick in die Ferne, sondern nebenbei auch als Denkmal. Wer hätte nicht schon einen Bismarckturm bestiegen? Überhaupt - wo immer ein Turm, schon sind sie oben - die Deutschen ein Seh-Volk! Autorenporträt: Joachim Kleinmanns, geb. 1957, studierte Bau- und Kunstgeschichte und promovierte 1985 über Aussichtstürme im Rheinland. Er sammelte erste Berufserfahrung im Rheinischen Amt für Denkmalpflege, war von 1987 bis 1993 als Bauforscher im Westfälischen Freilichtmuseum Detmold tätig und lehrt heute Denkmalpflege an der Universität Karlsruhe. Zusatzinfo 100 Abb. Sprache deutsch Maße 170 x 240 mm Einbandart Paperback, Jonas Verlag, 1999, 0, Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
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Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007, ISBN: 9783448087321
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Brno, Muzejni a vlastivedná spolecnost v Brne 1989.. 380 S., 2 Bl. Mirt zahlr. - teils farbigen - Abb., OLn. mit OUmschl. ISBN 8085048019 In slowakischer Sprache, mit deutschen Zusammenfassungen., Brno, Muzejni a vlastivedná spolecnost v Brne 1989., 0, Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
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Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007, ISBN: 9783448087321
Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verä… Mehr…
Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
Biblio.co.uk BOOK-SERVICE Lars Lutzer - ANTIQUARIAN BOOKS - LITERATURE SEARCH *** BOOKSERVICE *** ANTIQUARIAN RESEARCH Versandkosten: EUR 7.04 Details... |
ISBN: 3448087327
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Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007, ISBN: 9783448087321
Gebundene Ausgabe
Verlag Homöopathie + Symbol, 2004. Auflage: 1., (10. November 2004). Hardcover. 15,5 x 2,2 x 22 cm. 1. Teil – Grundlagen des Geistigen Heilens 1. Wer ist ein Geistheiler? 1.1 Geistheilen… Mehr…
Verlag Homöopathie + Symbol, 2004. Auflage: 1., (10. November 2004). Hardcover. 15,5 x 2,2 x 22 cm. 1. Teil – Grundlagen des Geistigen Heilens 1. Wer ist ein Geistheiler? 1.1 Geistheilen als ganzheitlicher Heilungsweg 1.2 Jedes Wesen ist seiner Anlage nach ein Heiler 1.3 Geistheilen ist einfach und beruht auf einer spirituellen Lebenseinstellung 1.4 Geistheilen arbeitet mit natürlichen Kräften 1.5 Der Glaube an die Geistige Welt und an die Ewigkeit des Lebens 1.6 Geistheilen ist keine Technik, sondern das Ergebnis einer geistigen Bewusstwerdung 2. Das spirituelle Menschenbild 2.1 Der physische Körper 2.2 Der Ätherkörper 2.3 Der Astralkörper 2.4 Der Mentalkörper 2.5 Die Seele 3. Die verschiedenen Arten des Heilens 3.1 Die traditionelle Westliche Medizin – Materielle Ebene 3.2 Energetisches oder Magnetisches Heilen – Ätherebene 3.3 Heilen über die Psyche – Astralebene 3.4 Heilen über das Denken – Mentalebene 3.5 Geistheilen – Kausalebene 4. Die sieben essentiellen Heilerwege 4.1 Der Heilerweg des 1. Aspektes: Heilen über den Willen 4.2 Der Heilerweg des 2. Aspektes: Heilen über die Liebe 4.3 Der Heilerweg des 3. Aspektes: Heilen über das Bewusstsein 4.4 Der Heilerweg des 4. Aspektes: Heilen über Harmonie 4.5 Der Heilerweg des 5. Aspektes: Heilen über Wissen 4.6 Der Heilerweg des 6. Aspektes: Heilen über Hingabe 4.7 Der Heilerweg des 7. Aspektes: Heilen über Medialität 2. Teil – Krankheit aus spiritueller Sicht 1. Krankheit, die im Menschen selbst ihre Ursache hat 1.1 Das Gesetz von Ursache und Wirkung 1.2 Die karmischen Verpflichtungen 1.3 Krankheit als Zeichen der spirituellen Weiterentwicklung 1.4 Krankheit als Ausdruck des eigenen Schattens 1.5 Krankheit als Folge von Fremdeinflüssen 2. Krankheit, die ihre Ursache in der Gemeinschaft hat 2.1 Die Menschheit 2.2 Der Planet Erde 2.3 Das Land, das Lebensumfeld und die Epoche 2.4 Die Familie und die Lebensgemeinschaft 3. Teil – Potentiale und Kräfte des Geistheilers 1. Das Heilerpotential 2. Die drei künstlerischen Kräfte des Heilers 2.1 Die Begeisterung 2.2 Die Inspiration 2.3 Die Ausstrahlung 3. Die drei Grundhaltungen des Heilers 3.1 Ehren 3.2 Danken 3.3 Loslassen 4. Der Aufbau unserer Schulung 4.1 Die Sensitivität – Fähigkeit des Wahrnehmens 4.2 Meditation – Fähigkeit der Einstimmung 4.3 Wissen – Fähigkeit des Erkennens 4.4 Zirkelarbeit – Fähigkeit zur Integration 4.5 Schattenarbeit – Fähigkeit der Selbstannahme 5. Die Schulung der Hellsinne 5.1 Der Tastsinn – Die Kraft des Berührens und des Berührtwerdens 5.2 Der Sehsinn – Die Kraft des Erkennens und der Ausstrahlung 5.3 Der Hörsinn – Die Kraft des Eindrucks und des Ausdrucks 5.4 Der Geruchssinn – Die Kraft der Aufmerksamkeit und des Einsseins 5.5 Der Geschmackssinn – Die Kraft der Öffnung und der Abgrenzung 6. Alpha-Reisen für Heiler und Patient 6.1 Grundübung: Die Reise in den Seelengarten 6.2 Reise durch das Delta des Blutsystems 6.3 Reise durch den Baum des Nervensystems 6.4 Reise durch die Kanäle der Lymphe 6.5 Reise zum Licht der Aura 6.6 Der spirituelle Helfer 6.7 Heilender Atem 7. Die Schulung der Medialität 7.1 Die geistigen Helfer 7.2 Die Kontaktaufnahme mit den Geisthelfern 7.3 Die Prüfung der Echtheit und Qualität des Helfers 4. Teil – Geistheilen in der Praxis 1. Der Heilungsraum 2. Die Kleidung 3. Die Vorgehensweise bei der heilerischen Arbeit 4. Die Bedeutung der Hände 4.1 Kontaktheilung – Das Auflegen der Hände 5. Die Fernheilung 6. Der Heilerzirkel 6.1 Der Patient ist persönlich anwesend 6.2 Der Patient ist nicht persönlich anwesende (Fernheilung) 6.3 Heilung für die Welt 6.4 Heilen mit Tönen 6.5 Heilen mit Farben 6.6 Heilung für Tiere 6.7 Diagnosen, Heilmittel und Hausaufgaben 5. Teil – Beispiele aus der Praxis 1. Patienten in individueller Arbeit 2. Öffentliche Heilerabende 3. Zirkelschulung für angehende Heiler Anhang Die ethischen Grundlagen unserer Schulung Ehrenkodex für Heiler und Medien Literatur und andere Quellen Vita des Autors Adressen, Informationen und Ausbildung Nachdem Geistiges Heilen in Deutschland rechtlich anerkannt wurde, ist das öffentliche Interesse daran stark gestiegen. Es fehlt jedoch eine klare Definition. Handelt es sich hier um geheimnisvolle Methoden oder gehören Fähigkeiten der Begegnung mit der Seele des Patienten, der sensitiven Wahrnehmung und Inspiration zu jeglicher echten Heilkunst? Harald Knauss entmystifiziert die geistigen Heilweisen, schafft begriffliche Klarheit und vermittelt eine erweiterte Sicht der spirituellen Natur des Menschen mit ihren verschiedenen Seinsebenen, Erkrankungen und heilerischen Ansätzen. Dabei wird deutlich, dass beim Heilen die Methode oder Technik kaum eine Rolle spielt. Entscheidend ist die Haltung und das spirituelle Bewusstsein, aus dem Heilkraft allgemein entspringt und in jedem von uns, nicht nur bei wenigen "Auserwählten", lebendig werden kann. Eine solide Heiler- und Medialschulung ist Voraussetzung. Das Werk schafft hier eine klar strukturierte Grundlage und umfassende Orientierung, durch viele Fallbeispiele und Übungen praktisch nachvollziehbar. Es bietet für Studierende einen Einstieg ins Thema und für medizinisch oder heilkundlich Erfahrene eine umfassende Übersicht. Auch Menschen, die beruflich nichts mit dem Heilen zu tun haben und sich für das Gebiet einfach nur interessieren, werden es mit Gewinn lesen. Dieses Buch ist das dritte Werk unserer Reihe "Die Kunst zu heilen", bei dessen erstem Buch Harald Knauss bereits als Autor mitwirkte. Das vorliegende Buch ermöglicht dem Leser nicht nur einen Zugang zum "Geistheilen" an sich, sondern ein erweitertes Verständnis ganzheitlicher Heilkunde. Der Autor vermittelt überzeugend, dass Geistiges Heilen nicht primär eine spezielle Heilmethode ist, sondern eine vertiefte und umfassende Sichtweise der Natur und Ursachen von Erkrankungen und des Wesens des Menschen. Es geht daher nicht um Technik, sondern um eine geistige Bewusstwerdung, die jedem offen steht. Geistiges Heilen umfasst alle spirituellen Aspekte der Heilkunde und findet bei jedem echten Heilvorgang statt. Der Autor erklärt zunächst die komplexe spirituelle Natur des Menschseins auf sehr einfache Weise und macht die unterschiedlichen Seinsebenen des Menschen (physischer Körper, Ätherkörper, Astralkörper usw.) ganz ohne esoterisches Brimborium verständlich. Ausgehend von diesen Ebenen veranschaulicht er die Bedeutung und Wesenhaftigkeit von Krankheit neu. Es ergeben sich daraus verschiedene Heilerwege, vielfältige und reiche Möglichkeiten der Heilung von der materiellen bis zur Kausalebene. Die vielleicht wichtigste Aussage des Buches ist, dass es keines Auserwähltseins bedarf, um Heiler zu werden und heilerische Kräfte in jedem Mensch lebendig werden können. Hier hilft er, den eigenen angemessenen Platz zu finden und nennt klare Voraussetzungen für heilerische Arbeit – insbesondere eine gute Schulung. Die Qualität von Schulung zeigt sich weniger in der guruhaften Vermittlung spezieller Methoden, sondern in der eigenverantwortlichen Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit. Damit leistet das Buch einen Beitrag zu einer soliden Ausbildung von Heilern jedweder Richtung und bietet dafür eine gut strukturierte Grundlage und umfassende Orientierung. Fallbeispiele und Übungen runden dies praktisch und nachvollziehbar ab. Harald Knauss zeigt, wie altbewährte Heilerschulungen in unserer heutigen Gesellschaft und Medizin eingebunden und verwirklicht werden können. Mit einem hohen Qualitätsanspruch an Therapeuten und Geistheiler setzt er einen neuen Standard, der sich an klaren ethischen Maßstäben orientiert. Das Buch bietet für Studierende einen Einstieg ins Thema und für medizinisch oder heilkundlich Erfahrene eine umfassende Übersicht. Auch Menschen, die beruflich nichts mit dem Heilen zu tun haben und sich für das Gebiet einfach nur interessieren, werden es mit Gewinn lesen. Vorwort Rosina Sonnenschmidt, Jakob Bösch, Doris Rümmele Zusatzinfo zahlr. Abb. u. Tab. Sprache deutsch Maße 150 x 210 mm Einbandart gebunden Sachbuch Ratgeber Gesundheit Leben Psychologie Alternative Heilverfahren Medizin Pharmazie Naturheilkunde Alternative Medizin Behandlung Energetische Medizin Esoterik Geistheilen Geistheilung Geistiges Heilen Hardcover, Softcover / Medizin/Ganzheitsmedizin HC/Medizin/Ganzheitsmedizin Heilkunde Heilkunst Medialität Sensitivität Spiritualität Therapie ISBN-10 3-937095-04-7 / 3937095047 ISBN-13 978-3-937095-04-2 / 9783937095042 1. Teil – Grundlagen des Geistigen Heilens 1. Wer ist ein Geistheiler? 1.1 Geistheilen als ganzheitlicher Heilungsweg 1.2 Jedes Wesen ist seiner Anlage nach ein Heiler 1.3 Geistheilen ist einfach und beruht auf einer spirituellen Lebenseinstellung 1.4 Geistheilen arbeitet mit natürlichen Kräften 1.5 Der Glaube an die Geistige Welt und an die Ewigkeit des Lebens 1.6 Geistheilen ist keine Technik, sondern das Ergebnis einer geistigen Bewusstwerdung 2. Das spirituelle Menschenbild 2.1 Der physische Körper 2.2 Der Ätherkörper 2.3 Der Astralkörper 2.4 Der Mentalkörper 2.5 Die Seele 3. Die verschiedenen Arten des Heilens 3.1 Die traditionelle Westliche Medizin – Materielle Ebene 3.2 Energetisches oder Magnetisches Heilen – Ätherebene 3.3 Heilen über die Psyche – Astralebene 3.4 Heilen über das Denken – Mentalebene 3.5 Geistheilen – Kausalebene 4. Die sieben essentiellen Heilerwege 4.1 Der Heilerweg des 1. Aspektes: Heilen über den Willen 4.2 Der Heilerweg des 2. Aspektes: Heilen über die Liebe 4.3 Der Heilerweg des 3. Aspektes: Heilen über das Bewusstsein 4.4 Der Heilerweg des 4. Aspektes: Heilen über Harmonie 4.5 Der Heilerweg des 5. Aspektes: Heilen über Wissen 4.6 Der Heilerweg des 6. Aspektes: Heilen über Hingabe 4.7 Der Heilerweg des 7. Aspektes: Heilen über Medialität 2. Teil – Krankheit aus spiritueller Sicht 1. Krankheit, die im Menschen selbst ihre Ursache hat 1.1 Das Gesetz von Ursache und Wirkung 1.2 Die karmischen Verpflichtungen 1.3 Krankheit als Zeichen der spirituellen Weiterentwicklung 1.4 Krankheit als Ausdruck des eigenen Schattens 1.5 Krankheit als Folge von Fremdeinflüssen 2. Krankheit, die ihre Ursache in der Gemeinschaft hat 2.1 Die Menschheit 2.2 Der Planet Erde 2.3 Das Land, das Lebensumfeld und die Epoche 2.4 Die Familie und die Lebensgemeinschaft 3. Teil – Potentiale und Kräfte des Geistheilers 1. Das Heilerpotential 2. Die drei künstlerischen Kräfte des Heilers 2.1 Die Begeisterung 2.2 Die Inspiration 2.3 Die Ausstrahlung 3. Die drei Grundhaltungen des Heilers 3.1 Ehren 3.2 Danken 3.3 Loslassen 4. Der Aufbau unserer Schulung 4.1 Die Sensitivität – Fähigkeit des Wahrnehmens 4.2 Meditation – Fähigkeit der Einstimmung 4.3 Wissen – Fähigkeit des Erkennens 4.4 Zirkelarbeit – Fähigkeit zur Integration 4.5 Schattenarbeit – Fähigkeit der Selbstannahme 5. Die Schulung der Hellsinne 5.1 Der Tastsinn – Die Kraft des Berührens und des Berührtwerdens 5.2 Der Sehsinn – Die Kraft des Erkennens und der Ausstrahlung 5.3 Der Hörsinn – Die Kraft des Eindrucks und des Ausdrucks 5.4 Der Geruchssinn – Die Kraft der Aufmerksamkeit und des Einsseins 5.5 Der Geschmackssinn – Die Kraft der Öffnung und der Abgrenzung 6. Alpha-Reisen für Heiler und Patient 6.1 Grundübung: Die Reise in den Seelengarten 6.2 Reise durch das Delta des Blutsystems 6.3 Reise durch den Baum des Nervensystems 6.4 Reise durch die Kanäle der Lymphe 6.5 Reise zum Licht der Aura 6.6 Der spirituelle Helfer 6.7 Heilender Atem 7. Die Schulung der Medialität 7.1 Die geistigen Helfer 7.2 Die Kontaktaufnahme mit den Geisthelfern 7.3 Die Prüfung der Echtheit und Qualität des Helfers 4. Teil – Geistheilen in der Praxis 1. Der Heilungsraum 2. Die Kleidung 3. Die Vorgehensweise bei der heilerischen Arbeit 4. Die Bedeutung der Hände 4.1 Kontaktheilung – Das Auflegen der Hände 5. Die Fernheilung 6. Der Heilerzirkel 6.1 Der Patient ist persönlich anwesend 6.2 Der Patient ist nicht persönlich anwesende (Fernheilung) 6.3 Heilung für die Welt 6.4 Heilen mit Tönen 6.5 Heilen mit Farben 6.6 Heilung für Tiere 6.7 Diagnosen, Heilmittel und Hausaufgaben 5. Teil – Beispiele aus der Praxis 1. Patienten in individueller Arbeit 2. Öffentliche Heilerabende 3. Zirkelschulung für angehende Heiler Anhang Die ethischen Grundlagen unserer Schulung Ehrenkodex für Heiler und Medien Literatur und andere Quellen Vita des Autors Adressen, Informationen und Ausbildung Nachdem Geistiges Heilen in Deutschland rechtlich anerkannt wurde, ist das öffentliche Interesse daran stark gestiegen. Es fehlt jedoch eine klare Definition. Handelt es sich hier um geheimnisvolle Methoden oder gehören Fähigkeiten der Begegnung mit der Seele des Patienten, der sensitiven Wahrnehmung und Inspiration zu jeglicher echten Heilkunst? Harald Knauss entmystifiziert die geistigen Heilweisen, schafft begriffliche Klarheit und vermittelt eine erweiterte Sicht der spirituellen Natur des Menschen mit ihren verschiedenen Seinsebenen, Erkrankungen und heilerischen Ansätzen. Dabei wird deutlich, dass beim Heilen die Methode oder Technik kaum eine Rolle spielt. Entscheidend ist die Haltung und das spirituelle Bewusstsein, aus dem Heilkraft allgemein entspringt und in jedem von uns, nicht nur bei wenigen "Auserwählten", lebendig werden kann. Eine solide Heiler- und Medialschulung ist Voraussetzung. Das Werk schafft hier eine klar strukturierte Grundlage und umfassende Orientierung, durch viele Fallbeispiele und Übungen praktisch nachvollziehbar. Es bietet für Studierende einen Einstieg ins Thema und für medizinisch oder heilkundlich Erfahrene eine umfassende Übersicht. Auch Menschen, die beruflich nichts mit dem Heilen zu tun haben und sich für das Gebiet einfach nur interessieren, werden es mit Gewinn lesen. Dieses Buch ist das dritte Werk unserer Reihe "Die Kunst zu heilen", bei dessen erstem Buch Harald Knauss bereits als Autor mitwirkte. Das vorliegende Buch ermöglicht dem Leser nicht nur einen Zugang zum "Geistheilen" an sich, sondern ein erweitertes Verständnis ganzheitlicher Heilkunde. Der Autor vermittelt überzeugend, dass Geistiges Heilen nicht primär eine spezielle Heilmethode ist, sondern eine vertiefte und umfassende Sichtweise der Natur und Ursachen von Erkrankungen und des Wesens des Menschen. Es geht daher nicht um Technik, sondern um eine geistige Bewusstwerdung, die jedem offen steht. Geistiges Heilen umfasst alle spirituellen Aspekte der Heilkunde und findet bei jedem echten Heilvorgang statt. Der Autor erklärt zunächst die komplexe spirituelle Natur des Menschseins auf sehr einfache Weise und macht die unterschiedlichen Seinsebenen des Menschen (physischer Körper, Ätherkörper, Astralkörper usw.) ganz ohne esoterisches Brimborium verständlich. Ausgehend von diesen Ebenen veranschaulicht er die Bedeutung und Wesenhaftigkeit von Krankheit neu. Es ergeben sich daraus verschiedene Heilerwege, vielfältige und reiche Möglich, Verlag Homöopathie + Symbol, 2004, 0, Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
Gerhard Geckle:
Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch2007, ISBN: 9783448087321
Jonas Verlag, 1999. 1999. Softcover. 17,1 x 2,5 x 24,1 cm. Kaum ein deutscher Hügel ohne Aussichtsturm - sie grüßen von ungezählten Bergeshöhen, ziehen uns magisch an, bieten Weitblick u… Mehr…
Jonas Verlag, 1999. 1999. Softcover. 17,1 x 2,5 x 24,1 cm. Kaum ein deutscher Hügel ohne Aussichtsturm - sie grüßen von ungezählten Bergeshöhen, ziehen uns magisch an, bieten Weitblick und Rundschau. Doch sie zieren den deutschen Wald nicht schon seit Urzeiten - die Aussichtstürme. Erst im ausgehenden 18. Jahrhundert erheben sich die ersten Exemplare über die Tannenspitzen. In der Gestaltung erinnern sie an mittelalterliche Warten. Später kommen auch einfache Gerüste aus Holz und Eisen hinzu. Alle Baustile sind vertreten. Was aber sind die Ursachen für das Entstehen dieses neuen Bautyps? Da ist zum einen die unstillbare Seh-Sucht, die die Menschen am Ende des 18. Jahrhunderts ergreift; hinzu kommt das neue Verlangen nach ungezähmter Natur. Und zunehmende Freizeit und Urlaub lösen gegen Ende des 19. Jahrhunderts einen regelrechten Aussichtsturm-Boom aus. Die Bauherren der frühesten Beispiele sind Adlige, doch schon Mitte des vorigen Jahrhunderts wird der Aussichtsturm eine typisch bürgerliche Bauaufgabe. In Wandervereinen oder Turmbaukomite es organisierte Patrioten veranstalten Architekturwettbewerbe, treiben Spenden ein und veranstalten pompöse Einweihungsfeste. Manchmal dienen die Aussichtstürme aber nicht nur dem Blick in die Ferne, sondern nebenbei auch als Denkmal. Wer hätte nicht schon einen Bismarckturm bestiegen? Überhaupt - wo immer ein Turm, schon sind sie oben - die Deutschen ein Seh-Volk! Autorenporträt: Joachim Kleinmanns, geb. 1957, studierte Bau- und Kunstgeschichte und promovierte 1985 über Aussichtstürme im Rheinland. Er sammelte erste Berufserfahrung im Rheinischen Amt für Denkmalpflege, war von 1987 bis 1993 als Bauforscher im Westfälischen Freilichtmuseum Detmold tätig und lehrt heute Denkmalpflege an der Universität Karlsruhe. Zusatzinfo 100 Abb. Sprache deutsch Maße 170 x 240 mm Einbandart Paperback Bautechnik Architektur Aussichtsturm Kunst Architektur Turm Bildband ISBN-10 3-89445-252-8 / 3894452528 ISBN-13 978-3-89445-252-0 / 9783894452520 Schau ins Land: Aussichtstürme Bautechnik Architektur Aussichtsturm Kunst Architektur Turm Bildband ISBN-10 3-89445-252-8 / 3894452528 ISBN-13 978-3-89445-252-0 / 9783894452520 Schau ins Land: Aussichtstürme Kaum ein deutscher Hügel ohne Aussichtsturm - sie grüßen von ungezählten Bergeshöhen, ziehen uns magisch an, bieten Weitblick und Rundschau. Doch sie zieren den deutschen Wald nicht schon seit Urzeiten - die Aussichtstürme. Erst im ausgehenden 18. Jahrhundert erheben sich die ersten Exemplare über die Tannenspitzen. In der Gestaltung erinnern sie an mittelalterliche Warten. Später kommen auch einfache Gerüste aus Holz und Eisen hinzu. Alle Baustile sind vertreten. Was aber sind die Ursachen für das Entstehen dieses neuen Bautyps? Da ist zum einen die unstillbare Seh-Sucht, die die Menschen am Ende des 18. Jahrhunderts ergreift; hinzu kommt das neue Verlangen nach ungezähmter Natur. Und zunehmende Freizeit und Urlaub lösen gegen Ende des 19. Jahrhunderts einen regelrechten Aussichtsturm-Boom aus. Die Bauherren der frühesten Beispiele sind Adlige, doch schon Mitte des vorigen Jahrhunderts wird der Aussichtsturm eine typisch bürgerliche Bauaufgabe. In Wandervereinen oder Turmbaukomite es organisierte Patrioten veranstalten Architekturwettbewerbe, treiben Spenden ein und veranstalten pompöse Einweihungsfeste. Manchmal dienen die Aussichtstürme aber nicht nur dem Blick in die Ferne, sondern nebenbei auch als Denkmal. Wer hätte nicht schon einen Bismarckturm bestiegen? Überhaupt - wo immer ein Turm, schon sind sie oben - die Deutschen ein Seh-Volk! Autorenporträt: Joachim Kleinmanns, geb. 1957, studierte Bau- und Kunstgeschichte und promovierte 1985 über Aussichtstürme im Rheinland. Er sammelte erste Berufserfahrung im Rheinischen Amt für Denkmalpflege, war von 1987 bis 1993 als Bauforscher im Westfälischen Freilichtmuseum Detmold tätig und lehrt heute Denkmalpflege an der Universität Karlsruhe. Zusatzinfo 100 Abb. Sprache deutsch Maße 170 x 240 mm Einbandart Paperback, Jonas Verlag, 1999, 0, Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007
ISBN: 9783448087321
Brno, Muzejni a vlastivedná spolecnost v Brne 1989.. 380 S., 2 Bl. Mirt zahlr. - teils farbigen - Abb., OLn. mit OUmschl. ISBN 8085048019 In slowakischer Sprache, mit deutschen Zusammen… Mehr…
Brno, Muzejni a vlastivedná spolecnost v Brne 1989.. 380 S., 2 Bl. Mirt zahlr. - teils farbigen - Abb., OLn. mit OUmschl. ISBN 8085048019 In slowakischer Sprache, mit deutschen Zusammenfassungen., Brno, Muzejni a vlastivedná spolecnost v Brne 1989., 0, Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht von Gerhard Geckle gemeinnützige Körperschaft Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht Spendenrecht Stiftungsrecht Übungsleiterfreibetrag Verband Verein Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln - Taschenbuch
2007, ISBN: 9783448087321
Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verä… Mehr…
Haufe-Lexware, 2007. 2007. Softcover. 29,4 x 21 x 1,6 cm. Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Die Grundlagen der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind durch die Neuregelungen umfassend verändert worden. INHALTE - Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht - Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann. AUF DER CD-ROM - Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter - Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Inhalt: INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei d, Haufe-Lexware, 2007, 0<
ISBN: 3448087327
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Detailangaben zum Buch - Das neue Gemeinnützigkeitsrecht: Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht
EAN (ISBN-13): 9783448087321
ISBN (ISBN-10): 3448087327
Gebundene Ausgabe
Taschenbuch
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Haufe-Lexware
240 Seiten
Gewicht: 0,667 kg
Sprache: ger/Deutsch
Buch in der Datenbank seit 2007-12-27T16:46:54+01:00 (Berlin)
Detailseite zuletzt geändert am 2024-05-09T15:53:10+02:00 (Berlin)
ISBN/EAN: 9783448087321
ISBN - alternative Schreibweisen:
3-448-08732-7, 978-3-448-08732-1
Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe:
Autor des Buches: gerhard horst, eversberg, romano sergio, stüwe, gnauck, sontheimer, horst ulrich, geckle, von henninges, neu, dieter otten
Titel des Buches: praxis ratgeber, synopse, jahresabschluss, stuw, rom tipps, eversberg, der verein, das neue gemeinnützigkeitsrecht mit dem neuen spenden und stiftungsrecht, gemeinnützigkeit, verband satzung, aktuell, goetze, körperschaft, jürgen gerhard
Daten vom Verlag:
Autor/in: Horst Eversberg; Gerhard Geckle; Manuela Gnauck-Stuwe; Ulrich Goetze; Jürgen Sontheimer
Titel: Das neue Gemeinnützigkeitsrecht - Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht
Verlag: Haufe-Lexware
Erscheinungsjahr: 2007-11-23
Sprache: Deutsch
39,80 € (DE)
41,00 € (AT)
Not available (reason unspecified)
BA; KUNST; Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/sonstiges Recht; Recht, Staatsbürgerschaft und Gesetz für Laien; Recht; Verband; Übungsleiterfreibetrag; Verein; gemeinnützige Körperschaft; Gemeinnützigkeitsrecht
INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 Neu: der Ehrenamtsfreibetrag C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN 1 Übungsleiter 1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden? 1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag 1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich 1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen 1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig 1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit) 1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis 2 Ehrenamt 2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten 2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag? 2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse 2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten 2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften 2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit 2.1.6 Einkunftsart 2.1.7 Schriftliche Bestätigung 2.1.8 Rückwirkung 2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten? 2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein? 2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit 2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig? 2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt 2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00) 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung 2.2.6 Satzungsänderung erforderlich 2.2.7 Satzungsbeispiel 2.2.8 Haftung des Vorstands beachten 2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft 2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz 2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft 2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags 2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags 3 Spenden 3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht 3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht! 3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen 3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung 3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle 3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus? 3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht 3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden 3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden 3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung 3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden 3.1.3 Das sollten Sie beachten 3.1.3.1 Spendenaufrufe 3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung 3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden 3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen 3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags 3.3 Ergänzende Spendenhinweise 3.3.1 Begünstigte Zwecke 3.3.2 Zuwendungen 3.3.3 Spendenempfänger 3.3.4 Spendenhöchstbetrag 3.3.5 Mitgliedsbeiträge 3.3.6 Spendenvortrag 3.4 Verzicht auf Vergütungen 3.4.1 Aufwandsspenden 3.4.2 Sachspenden 3.5 Spendenverfahren 3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro 3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden 3.5.3 Spendenhaftung 3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung 4 Stiftungen 4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick 4.1.1 Grundstruktur der Stiftung 4.1.2 Gesetzliche Grundlagen 4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung 4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht 4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts 4.2.1 Vorbemerkung 4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2.2.1 Stiftungsgeschäft 4.2.2.2 Satzung 4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen 4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde 4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis 4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts 4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung 4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 4.2.6.3 Sachzuwendungen 4.2.6.4 Verfahrensfragen 4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG 4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung 4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG im Jahr 2007 4.3.3 Berechnungsbeispiele 4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen) 5 Zweckbetriebsgrenzen 5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze! 5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick 5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro 5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus? 5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro 6 Vorsteuer 6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben! 6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze 6.1.2 Steuerfreie Umsätze 6.1.3 Kleinunternehmer 6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen 6.2.1 Antrag beim Finanzamt 6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung 6.4 Überschreiten der Freigrenze STICHWORTVERZEICHNIS D ARBEITSHILFEN 1 Ehrenamt 1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten 1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein 1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste 1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO 1.5 Satzung Förderverein 1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag 2 Übungsleiter 2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter 2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz 2.3 Stundennachweis 2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste 2.5 Reisekostenabrechnung 2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG 2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum erhöhten Übungsleiterfreibetrag 3 Spenden 3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste 3.2 Spenden-Steuertabelle 3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine 3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche Vereine 3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts 3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts 4 Stiftungen 4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden 4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen 4.3 Stufengründung 4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung E GESETZESTEXTE 1 Spendenrecht - Synopse 2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007 3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007 4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 5 Abgabenordnung 6 Einkommensteuergesetz 7 Bundesrat - Jahressteuergesetz 8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen< zum Archiv...