Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verf… Mehr…
Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmässig auf sie Bezug. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive Begriffsbestimmung vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR näher untersucht und ein Vergleich mit der Menschenwürde nach dem GG und auf der Ebene des EU-Rechts angestellt. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass es sich bei der Menschenwürde um die gemeinsame Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes, um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein universelles Rechtsprinzip handelt. Der Menschenwürde kommt eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zu. Diese Annahme prägt nicht nur das Menschenwürdeverständnis des GG und des EU-Rechts, sondern auch das Menschenwürdekonzept der EMRK. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Grundrecht 23.3 cm x 15.6 cm x 2.8 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmäßig auf sie Bezug. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive Begriffsbestimmung vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR näher untersucht und ein Vergleich mit der Menschenwürde nach dem GG und auf der Ebene des EU-Rechts angestellt. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass es sich bei der Menschenwürde um die gemeinsame Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes, um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein universelles Rechtsprinzip handelt. Der Menschenwürde kommt eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zu. Diese Annahme prägt nicht nur das Menschenwürdeverständnis des GG und des EU-Rechts, sondern auch das Menschenwürdekonzept der EMRK. Buch 23.3 x 15.6 x 2.8 cm , Duncker & Humblot, Torben Bührer, Duncker & Humblot, Büh<
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Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmässig auf sie Bezug. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive Begriffsbestimmung vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR näher untersucht und ein Vergleich mit der Menschenwürde nach dem GG und auf der Ebene des EU-Rechts angestellt. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass es sich bei der Menschenwürde um die gemeinsame Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes, um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein universelles Rechtsprinzip handelt. Der Menschenwürde kommt eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zu. Diese Annahme prägt nicht nur das Menschenwürdeverständnis des GG und des EU-Rechts, sondern auch das Menschenwürdekonzept der EMRK. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Grundrecht 23.3 cm x 15.6 cm x 2.8 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Buch in der Datenbank seit 2020-04-08T10:02:48+02:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2024-04-12T10:54:57+02:00 (Berlin) ISBN/EAN: 9783428156115
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-428-15611-0, 978-3-428-15611-5 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: bührer Titel des Buches: menschenrechtskonvention, das menschenwürdekonzept
Daten vom Verlag:
Autor/in: Torben Bührer Titel: Schriften zum Europäischen Recht; Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. Verlag: Duncker & Humblot 361 Seiten Erscheinungsjahr: 2020-01-09 Berlin; DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,560 kg Sprache: Deutsch 99,90 € (DE) 102,70 € (AT) Available
A. Einleitung und Gegenstand der Untersuchung B. Von der Idee zum Recht – die Entwicklung der Menschenwürde zum Rechtsbegriff und ihr völkerrechtlicher Gehalt Eine kleine Ideengeschichte der Menschenwürde – Die Herausbildung des Rechtsbegriffs der Menschenwürde und sein universeller Gehalt C. Die Würde des Menschen nach dem Grundgesetz Die Neujustierung der Stellung des Staates gegenüber dem Menschen mithilfe der Menschenwürdegarantie – Begriffsbestimmung vom Verletzungsvorgang her – Die Menschenwürde als seinsgegebener Wert – Objektformel und Subjektqualität des Menschen – Die Menschenwürde als »Wurzel aller Grundrechte« und absolute Grenze staatlichen Handelns – Absolutheit und Unabwägbarkeit der Menschenwürdegarantie – Die Menschenwürde als Konstitutionsprinzip und zugleich als anspruchsbegründendes Grundrecht D. Die Würde des Menschen nach dem Recht der Europäischen Union Der Grundrechtsschutz auf Unionsebene – Funktion und normativer Charakter der Menschenwürdegarantie in der EU – Die Würde des Menschen in der Rechtsprechung des EuGH E. Die Würde des Menschen nach der EMRK im Lichte der Rechtsprechung des EGMR Die Rechtsquellen der Menschenwürde auf der Ebene des Europarats und in der EMRK – Rechtsqualität und Bestimmung des normativen Gehalts des Menschenwürdesatzes in der EMRK F. Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis Sach-/Personen- und Rechtsprechungsverzeichnis
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